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Impressum:

AH-Services
Mainberger Straße 18a
97422 Schweinfurt am Main

Tel.: +49 9721 388930
Fax: +49 9721 388940

Inhaber. Alexander Hamm

ah-services@web.de

Umsatzsteuer-Identifikationsnummer: DE 233643945
Steuernummer: FA Schweinfurt 249 / 224 / 80059

Inhaltlich verantwortlich:  Alexander Hamm

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen nach §451g HGB

auch zum Download

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen nach §451g HGB

 

1. Beauftragung eines weiteren Dienstleisters

Der Dienstleister kann weitere Dienstleister und Fachfirmen zur Durchführung heranziehen.

 

2. Zusatzleistungen

Der Dienstleister führt, unter der zur Wahrung des Interesses des Auftraggebers, seine Verpflichtungen mit der üblichen Sorgfalt eines ordentlichen Qualitätsdienstleisters, gegen Zahlung des vereinbarten Entgeltes aus. Zusätzlich zu vergüten sind, besonders bei Vertragsabschluss, nicht vorhersehbare Leistungen und Aufwendungen. Gleiches gilt wenn der Leistungsumfang durch den Auftraggeber nach Vertragsschluss erweitert wird.

 

3. Sammeltransporte

Umzüge und Transportdienstleistungen dürfen auch im Sammeltransport durchgeführt werden.

 

4. Trinkgelder

Trinkgelder sind mit der Rechnung des Dienstleisters nicht verrechenbar.

 

5. Transportsicherung

Der Absender ist verpflichtet, bewegliche oder elektronische Teile an hochempfindlichen Geräten, wie z. B. Waschmaschinen, Fernsehgeräten, Radio- und Hilfsgeräten oder EDV-Anlagen, fachgerecht für den Transport sichern zu lassen. Der Dienstleister ist nicht verpflichtet eine Sicherung zu überprüfen.

Empfindliche Haushaltsgegenstände, wie z. B. Matratzen, Couch und Sessel, werden vom Dienstleister mit spezieller Schutzfolie verpackt. Bei schlechten Witterungsverhältnissen oder auf Wunsch, wird ein Teppich in der Wohnung bzw. dem Haus ausgelegt. Diese Leistungen werden im Kostenvoranschlag mit angegeben und nach Verbrauch abgerechnet. Dieser Betrag sollte für bestmöglichen Schutz in Anspruch genommen werden.

 

6. Nutzung von Kartons/Kartonmiete

Der Dienstleister übernimmt für Fremdkartons keinerlei Haftung.

Der Dienstleister übernimmt für die vom Auftraggeber verpackten Gegenstände keine Haftung.

AH-Services Kartons dürfen bis maximal 20 kg beladen werden. Bitte denken Sie an die Träger und auch an Ihren Rücken. Der Auftraggeber ist verpflichtet auf zerbrechliche und wertvolle Gegenstände in den Kartons hinzuweisen.

Der Dienstleister vermietet auf Wunsch Kartons. Nach der vollständigen Entleerung der Kartons informieren Sie bitte die Firma AH-Services. Die Abholung der Kartons wird dann auf einer der nächsten Touren mit eingeplant. Der Abholtermin wird Ihnen telefonisch mitgeteilt.

 

7. Montage und Transport von Möbelstücken

Die De- und Montage seitens des Dienstleisters geschieht durch erfahrenes und geeignetes Personal. Für neue oder bereits verpackte Möbelstücke übernimmt der Dienstleister keine Haftung. Der Dienstleister übernimmt keine Haftung für fremdzerlegte Möbelstücke.

 

8. Haftung bei Schäden

Beim Transport sind alle Güter entsprechend des gesetzlichen Rahmens in Höhe von 620,00 Euro pro m³ bei der Württembergischen Versicherungs AG, 70163 Stuttgart versichert.

Haftungszertifikat ist Bestandteil des Umzugsvertrages. Gesonderte Versicherungen sind vom Auftraggeber extra einzurichten.

Schäden gleich welcher Art sind unverzüglich an den Dienstleister zu melden. Dieser behält sich das Recht der Wahl über die Vorgehensweise vor.

 

9. Elektro- und Installationsarbeiten

Das Team des Dienstleisters, sofern nichts anderes vereinbart, ist nicht zur Vornahme von Elektro-, Gas-, Dübel- und sonstigen Installationsarbeiten berechtigt und verpflichtet. Auf Wunsch kann der Dienstleister Fachfirmen im Raum Schweinfurt vermitteln.

 

10. Handwerkervermittlung

Bei Leistungen zusätzlich vermittelter Handwerker, haftet der Dienstleister nur für die sorgfältige Auswahl.

 

11. Lagervertrag

Im Falle einer Lagerung, behält sich der Dienstleiter das Recht vor, ein Unternehmen seiner Wahl zur Durchführung der Lagerung zu beauftragen.

 

12. Ausschluss von Transportgütern

Der Dienstleister transportiert folgende Gütergruppen nicht:

  • Güter die als Gefahrgut zu kennzeichnen, zu sichern und zu handhaben sind
  • Jegliche Art von Wertgegenständen wie Schmuck, Wertpapieren, Bargeld und Ähnlichem
  • Jegliche Art von Lebendtransport

Der Auftraggeber ist verpflichtet sicherzustellen, dass sich die oben genannten Gütergruppen nicht im Transportgut befinden.

 

13. Personentransport

Der Dienstleister ist nicht berechtigt Personen zu transportieren.

 

14. Räumungen

Der Auftraggeber muss im Voraus die zu räumenden Gegenstände klar definieren. Eine spätere Rückforderung ist nicht möglich.

Der Dienstleister ist berechtigt Sondermüll und andere unübliche Gegenstände von der Räumung auszuschließen. Der Auftraggeber ist verpflichtet auf solche Güter hinzuweisen.

Der Auftragnehmer handelt im Namen des Auftraggebers und ist von jeglichen Schadensersatzansprüchen gegenüber Dritten bei unwahrheitsgemäßer oder fehlerhafter Auskunft über die Eigentumsverhältnisse ausgenommen. Räumungsgut wird fachgerecht auf der Deponie nach Gewicht entsorgt.

 

15. Eigentumsübergang bei Räumungen

Das Eigentumsrecht der vom Auftraggeber deklarierten Sachen geht mit dem Abtransport an den Dienstleister über und kann weiter verwertet werden oder an soziale Einrichtungen gespendet werden.

 

16. Aufrechnung

Gegen Ansprüche des Dienstleisters ist, soweit nicht anders vereinbart, nur mit fälligen Gegenansprüchen zulässig, die rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind.

 

17. Abtretung

Der Dienstleister ist auf Verlangen des Ersatzberechtigten verpflichtet, die ihm aus dem von ihm abzuschließenden Versicherungsvertrag zustehenden Rechte an den Ersatzberechtigten abzutreten.

  

18. Missverständnisse

Die Gefahr des Missverständnisses anderer als schriftlicher Auftragsbestätigung, Weisung und Mitteilung des Auftraggebers und solche an Andere zu Ihrer Annahme nicht berechtigten Leute des Dienstleisters, hat der Letztere nicht zu verantworten.

 

19. Nachprüfen des Auftraggebers

Bei Abholung des Umzugsgutes ist der Auftraggeber verpflichtet, nachzuprüfen, dass kein Gegenstand oder keine Einrichtung irrtümlich mitgenommen oder stehen gelassen wird.

Bei Vollendung des Auftrages ist der Auftraggeber verpflichtet sämtliche Gegenstände auf Beschädigungen zu überprüfen.

 

20. Sonstige Schäden

Bei Montagen und Veränderungen entstandene Schäden, sowie beim Transport am Transportweg entstandene Schäden, sind ohne schuldhafte Verzögerung an den Dienstleister zu melden (Gewerbehaftpflicht). Eine Behebung ist mit dem Dienstleister abzusprechen.

 

21. Fälligkeit des Entgeltes

Die Abrechnung erfolgt nach tatsächlich erbrachter Leistung. Betrachtet werden je nach Auftrag und Angebot: Arbeitsstunden, Fahrzeuge, gefahrene Kilometer, benötigtes Material, Gewicht des Gutes und sonstige im Zusammenhang mit dem Auftrag entstandene Kosten. Die Arbeitsstunden werden in einer Viertelstundentaktung abgerechnet.

Das Entgelt ist je nach Vereinbarung sofort nach Erbringen der Leistung oder nach Erhalt der Rechnung zu zahlen. Wir weisen Sie darauf hin, dass gemäß § 286 Absatz 3 BGB 30 Tage nach Zugang der Rechnung Verzug ohne weitere Mahnung eintritt und dass die Rechnungssumme dann mit 5 %-Punkte über dem jeweiligen Basiszinssatz zu verzinsen ist (§ 247 BGB).

 

22. Kündigung bzw. Rücktritt vom Vertrag

Bei Kündigung oder Rücktritt vom Vertrag gelten die einschlägigen Bestimmungen der §§415HGB, 346ff BGB.

 

23. Gerichtsstand

Für Rechtsstreitigkeiten mit Vollkaufleuten auf Grund dieses Vertrages und über Ansprüche aus anderen Rechtsgründen, die mit dem Transportauftrag zusammenhängen, ist das Gericht, in dessen Bezirk sich die vom Absender beauftragte Niederlassung des Dienstleisters befindet, ausschließlich zuständig. Für Rechtsstreitigkeiten mit anderen als Vollkaufleuten gilt die ausschließliche Zuständigkeit nur für den Fall, dass der Absender nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort in das Ausland verlegt oder sein Wohnsitz oder persönlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. Vereinbarter Gerichtsstand ist Schweinfurt.  

 

24. Rechtswahl

Es gilt deutsches Recht.

 

25. Datenschutz

Der Dienstleister verpflichtet sich, sämtliche Daten nicht an Dritte weiterzugeben, darf sie jedoch für eigene Werbezwecke verwenden.

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