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DSGVO

Zum 25. Mai 2018 tritt die neue Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Kraft. Ab diesem Zeitpunkt gelten die Anforderungen aus der DSGVO in allen Mitgliedsstaaten.

 

1. Allgemeines zur Datenverarbeitung

Der Datenschutz und die Vertraulichkeit der uns anvertrauten Informationen, haben für uns einen hohen Stellenwert. Wir verarbeiten die Daten nach den Vorgaben der jeweils anwendbaren Datenschutzgesetze und verpflichten jeden Beschäftigten und Dienstleister zu entsprechenden Maßnahmen der Daten- und IT-Sicherheit.

2. Umfang der Verarbeitung personenbezogener Daten

Wir erheben und verwenden personenbezogene Daten grundsätzlich nur, soweit dies zur Abwicklung unserer Verträge erforderlich ist. Nach Erfüllung der vertraglichen Pflichten verarbeiten wir Daten nur nach erteilter Einwilligung oder sofern die Verarbeitung der Daten durch gesetzliche Vorschriften gestattet ist.

3. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung personenbezogener Daten

Bei der Verarbeitung von personenbezogenen Daten, die zur Erfüllung eines Vertrages, dessen Vertragspartei die betroffene Person ist, erforderlich ist, dient Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO als Rechtsgrundlage. Dies gilt auch für Verarbeitungsvorgänge, die zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen erforderlich sind. Soweit eine Verarbeitung personenbezogener Daten zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung erforderlich ist, der unser Unternehmen unterliegt, dient Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO als Rechtsgrundlage. Soweit wir für Verarbeitungsvorgänge personenbezogener Daten eine Einwilligung der betroffenen Person einholen, dient Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO als Rechtsgrundlage.

4. Datenlöschung und Speicherdauer

Sobald der Zweck der Speicherung entfällt werden die personenbezogenen Daten der betroffenen Person gelöscht oder gesperrt. Eine Speicherung kann darüberhinaus erfolgen, wenn dies durch den europäischen oder nationalen Gesetzgeber in unionsrechtlichen Verordnungen, Gesetzen oder sonstigen Vorschriften, denen der Verantwortliche unterliegt, vorgesehen wurde. Eine Löschung der Daten erfolgt auch dann, wenn eine durch die genannten Normen vorgeschriebene Speicherfrist abläuft, es sei denn, dass eine weitere Speicherung der Datenfür einen Vertragsabschluss oder eine Vertragserfüllung erforderlich ist.

Im Weiteren haben wir Ihnen die Kernaspekte der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) zusammengefasst:

  • Weitreichende Geltung auch für die Verarbeitung personenbezogener Daten von EU-Bürgern durch Unternehmen mit Sitz außerhalb der EU, sofern sie mit dem Angebot von Waren oder Dienstleistungen oder Verhaltensüberwachung in Europa zusammenhängen
  • Beibehaltung und Weiterentwicklung der in Europa bereits geltenden Datenschutzprinzipien, wie z.B.: Verbot mit Erlaubnisvorbehalt; Anforderungen an die Einwilligung; Gebot der Zweckbindung, Datensparsamkeit, Verhältnismäßigkeit und Transparenz; Betroffenenrechte aber zum Teil neue Akzente bspw. (Minderjährigen; Recht auf „Vergessen werden“ und Datenübertragbarkeit)
  • Schwerpunkt auf technisch-organisatorischen Datenschutzmaßnahmen und -konzepten sowie Löschkonzepten und ausdrückliche Regelungen zu „Datenschutz durch Technikgestaltung“ („data protection by design“) und „datenschutzfreundliche Voreinstellungen“( „data protection by default“)
  • Deutliche Ausweitung von Informations-, Melde- und Nachweispflichten der Unternehmen; dazu zählen Strategien zur Wahrung der Betroffenenrechte,Datenschutzfolgeabschätzungen (vergleichbar mit der Vorabkontrolle), Zertifizierungen sowie Branchenstandards
  • Deutlich erhöhte Sanktionsmöglichkeiten, Geldbußen bis zu 20 Mio. EUR oder bis zu 4% des weltweiten Umsatzes des vorangegangenen Geschäftsjahres
  • Rahmenbedingungen zur Bestellpflicht eines Datenschutzbeauftragten; die Beibehaltung der Vorgaben des BDSG bleibt bestehen
  • Keine Harmonisierung des Beschäftigtendatenschutzes (es bleibt bei nationale Regelung)
  • grundsätzliche Anerkennung von Betriebsvereinbarungen als Rechtsgrundlage
  • Prinzip der Verantwortlichen Stelle bleibt, Umsetzungsverantwortung bei den verantwortlichen Fachbereichen
  • Für nachträgliche, zweckändernde Datenverwendungen gelten künftig strengere Regeln (Vereinbarkeit mit dem ursprünglichen Zweck)
  • Für Datentransfers in Länder außerhalb der EU/des EWR gelten vergleichbare Regelungsmechanismen wie schon aus der EU Datenschutzrichtlinie (95/46/EG) bekannt
  • Für Datenweitergaben innerhalb eines Konzerns kommt weiterhin als Rechts-grundlage das berechtigte, überwiegende Interesse in Betracht
  • die Meldefristen für Datenschutzvorfälle verkürzen sich auf 72 Stunden

 Ihr Ansprechpartner zum Datenschutz

Wenn Sie Fragen, Anregungen oder Beschwerden hinsichtlich der Verarbeitung Ihrer persönlichen Daten haben, wenden Sie sich bitte direkt an unseren Datenschutzbeauftragten Alexander Hamm. Den Kontakt finden Sie hier. 

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